Gewerbebetriebe: Vergütung läuft aus. Speicher übernimmt.
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Gewerbespeicher nachrüsten im Gewerbe: Wenn die EEG-Vergütung ausläuft

Wenn nach 20 Jahren die feste EEG-Vergütung für eine Photovoltaikanlage ausläuft, stellt sich für viele Gewerbebetriebe dieselbe Frage: weiterlaufen lassen wie bisher oder nachrüsten? Dieser Beitrag zeigt, welche zwei Wege dafür infrage kommen, welche Rolle ein Energiemanagementsystem dabei spielt und wie sich das an einem Rechenbeispiel für eine 100-kWp-Anlage grob einordnen lässt.

Das erwartet dich im Beitrag:

PV-Anlage nach der EEG-Förderung: zwei Wege für Gewerbebetriebe

Der erste Weg bringt aktuell oft nur wenige Cent pro Kilowattstunde, weil Strompreise an der Börse stark schwanken, zeitweise sogar ins Negative fallen. Ohne feste Förderung hängt der wirtschaftliche Wert einer Einspeisung direkt vom Marktpreis im jeweiligen Moment ab. Eine PV-Anlage, die unabhängig vom Preis bei Sonnenschein einspeist, folgt dann keiner wirtschaftlichen Logik mehr, sondern nur noch dem Wetter.

Der zweite Weg setzt an einer anderen Stelle an: nicht bei der Anlage selbst, sondern bei der Steuerung dahinter. Die Module auf dem Dach liefern nach 20 Jahren häufig noch einen großen Teil ihrer ursprünglichen Leistung. Das eigentliche Problem liegt selten in der Technik. Es liegt darin, dass Erzeugung, Verbrauch und Marktpreis bislang nicht miteinander verbunden sind. Ein Gewerbespeicher ohne intelligente Steuerung, der einfach nach Sonnenstand lädt, ändert daran wenig.

Tabelle im Vergleich: PV-Anlage nach der EEG Förderung

Abbildung: PV-Anlage nach der EEG Förderung

Gewerbespeicher nachrüsten mit Energiemanagementsystem (EMS)

Ein Batteriespeicher wird im Gewerbe dort wirtschaftlich interessant, wo ein Energiemanagementsystem (EMS) die Steuerung übernimmt. Es ordnet erzeugten Strom dem eigenen Verbrauch zu, wo das sinnvoll ist, und speichert den Rest so, dass er zu einem günstigeren Zeitpunkt genutzt oder eingespeist werden kann. Für viele Gewerbebetriebe entsteht daraus ein zusätzlicher Hebel neben der reinen Einspeisevergütung. Das gilt auch mit Blick auf die gesetzliche Steuerbarkeitspflicht für neue Anlagen: Wer sein System ohnehin auf Marktpreise und Netzsituation ausrichtet, kann diese Steuerung zusätzlich für den eigenen Betrieb nutzen, statt sie nur als zusätzlichen Aufwand zu betrachten.

Am Beispiel einer typischen 100-kWp-Südanlage lässt sich das grob einordnen. Nach 20 Jahren liegt der Restwirkungsgrad vieler Module noch bei rund 88 Prozent, was bei einer solchen Anlage einer Jahresproduktion von etwa 88.000 kWh entsprechen kann. Unter diesen Annahmen:

  • Eigenverbrauch: Bei einer Eigenverbrauchsquote von rund 30 % ließen sich etwa 26.400 kWh direkt im eigenen Betrieb nutzen. Bei einem angenommenen Strombezugspreis von 22 Cent/kWh netto entspräche das rechnerisch einer möglichen Kostenersparnis von rund 5.800 € im Jahr, abhängig vom tatsächlichen Bezugspreis.
  • Restmenge: Für die verbleibenden rund 70 % kann eine EMS-gesteuerte Vermarktung dazu beitragen, den effektiven Erlös gegenüber einer einfachen Direktvermarktung mit rund 3,5 Cent/kWh anzuheben, in diesem Beispiel rechnerisch auf einen Mischwert von etwa 12,6 Cent/kWh.
  • Steuerlich: Über die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) lässt sich ein Teil der Investition bereits im ersten Jahr geltend machen. Bei einer Investition von rund 57.000 € netto für einen 200-kWh-Speicher inklusive EMS und Software-Lizenz kann sich daraus, je nach individuellem Steuersatz, ein Liquiditätsvorteil im ersten Jahr ergeben.

In der Summe könnte ein solches Szenario rechnerisch zu einem jährlichen Vorteil im Bereich von rund 13.000 bis 14.000 € gegenüber dem bisherigen Weg führen. Die tatsächliche Höhe hängt vom individuellen Lastprofil, der Strompreisentwicklung und der steuerlichen Situation des Betriebs ab. Amortisationszeit und Gesamtertrag über mehrere Jahre lassen sich deshalb nur für die konkrete Anlage seriös berechnen, und eine steuerliche Einschätzung ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

Gewerbespeicher nachrüsten: individuelle Einordnung statt Pauschalrechnung

Jede Gewerbeanlage hat ein eigenes Lastprofil, einen eigenen Standort und eine eigene steuerliche Ausgangslage. Eine pauschale Rechnung kann das nicht abbilden. Wer wissen möchte, wie sich ein Batteriespeicher für die eigene Anlage konkret darstellt, kann das im persönlichen Gespräch mit Mehr Ampere einordnen lassen, mit Blick auf Lastprofil, Speicherdimensionierung und EMS-Einbindung.

Häufig gestellte Fragen

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