
§14a EnWG im Fuhrpark: Mit Lademanagement wird aus der Pflicht ein Werkzeug.
PV-Anlage und Ladepunkte passen gut zusammen. Ob sich das im Betrieb rechnet, entscheidet das Lademanagement im Unternehmen. Ein Überblick zu Lastspitzen, Solarüberschuss, §14a EnWG und Förderung.
Das erwartet dich im Beitrag:
Die Sonne kommt mittags. Die Belegschaft um acht
Kurz nach acht stecken zwanzig Fahrzeuge fast gleichzeitig ein. Die PV-Anlage liefert noch wenig, also kommt der Strom aus dem Netz. Mittags dreht sich das Bild: viel Solarstrom, volle Autos, der Überschuss fließt ins Netz. Oft genau dann, wenn er dort wenig wert ist. An der Technik liegt das nicht. PV-Anlage und Ladepunkte arbeiten nur nebeneinander statt miteinander.
Einspeisen allein reicht nicht mehr
Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütung hängen am Börsenpreis. Der kann bei viel Sonnenstrom im Netz ins Negative rutschen. Bei neueren Anlagen entfällt die Vergütung in solchen Zeiten ganz (§51 EEG). Die Frage lautet deshalb nicht mehr: Was bringt die Einspeisung? Sondern: Wo im Betrieb wird der Strom gebraucht, und wann?
E-Mobilität im Unternehmen: Der Fuhrpark parkt schon richtig
Dienstwagen, Lieferfahrzeuge, die E-Autos der Belegschaft: Viele stehen tagsüber auf dem Gelände, also genau dann, wenn die Anlage erzeugt. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach muss nicht aus dem Netz oder von der Tankstelle kommen. Wie groß der Vorteil ausfällt, hängt von Anlage und Finanzierung ab. Das gehört in eine individuelle Berechnung.
Der Haken liegt im Zeitpunkt. Bei vielen Betrieben mit Leistungsmessung richtet sich ein Teil der Netzentgelte nach der höchsten Leistung des Jahres. Laden alle Fahrzeuge morgens gleichzeitig mit voller Leistung, kann dieser eine Moment die Netzkosten für zwölf Monate mitbestimmen. Ist der Netzanschluss dafür zu knapp, kann zusätzlich eine Verstärkung nötig werden. Das kostet Geld und Zeit.
Lademanagement: Die Anlage liefert. Das System entscheidet.
Lademanagement im Unternehmen heißt: Ein Energiemanagementsystem für das Gewerbe verbindet PV-Anlage, Ladepunkte, Gebäude und Netzanschluss. Es verteilt die Leistung laufend, ohne dass jemand eingreifen muss.
- Spitzen begrenzen: Das System ist darauf ausgelegt, die festgelegte Leistungsgrenze am Standort einzuhalten.
- Nach Bedarf laden: Wer bald los muss, lädt zuerst. Wer den ganzen Tag steht, lädt über die Stunden verteilt.
- Der Sonne folgen (PV-Überschussladen): Mittags steigt die Ladeleistung. Überschüsse können in die Fahrzeuge fließen statt günstig ins Netz.
Lastspitzen beim Laden
| Ohne Steuerung | Mit Energiemanagement | |
| Ladebeginn | Alle gleichzeitig am Morgen | Gestaffelt über den Tag |
| Netzbezug | Risiko hoher Leistungsspitzen | Im geplanten Rahmen |
| Solarüberschuss | Fließt mittags ins Netz | Kann in die Fahrzeuge gehen |
§14a EnWG und Ladepunkte über 4,2 kW
Neue Ladepunkte über 4,2 kW am Niederspannungsnetz gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Klingt nach Auflage. Doch wer die Steuerbarkeit ohnehin einbaut, kann sie auch für sich arbeiten lassen: gegen die Spitze am Morgen und für den Überschuss am Mittag. Aus der Pflicht wird so ein Werkzeug.
Was Belegschaft und Staat beisteuern
Ladestrom, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn im Betrieb bereitstellt, ist nach aktueller Rechtslage steuer- und sozialversicherungsfrei (§3 Nr. 46 EStG, befristet bis Ende 2030). Für elektrische Dienstwagen gelten beim geldwerten Vorteil ohnehin reduzierte Sätze. Die Details klärt am besten Ihre Steuerberatung.
Förderung für Ladeinfrastruktur im Unternehmen (Stand Oktober 2026)
Seit April 2026 fördert der Bund mit „Laden im Mehrparteienhaus“ Ladepunkte an bestehenden Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Das ist interessant für Unternehmen mit Wohnimmobilien: Bei bidirektionalen Ladepunkten sind bis zu 2.000 Euro je Stellplatz möglich (Förderdatenbank).
| Zielgruppe | Antragsfrist | Verfahren |
| KMU und private Eigentümer | 10. November 2026 | Solange Mittel verfügbar sind |
| Netzbezug | Risiko hoher Leistungsspitzen | Im geplanten Rahmen |
| Solarüberschuss | Fließt mittags ins Netz | Kann in die Fahrzeuge gehen |
Voraussetzung sind unter anderem mindestens sechs elektrifizierte Stellplätze je Haus und 20 Prozent Vorverkabelung (IHK Stuttgart). Länder, Kommunen und Stadtwerke haben teils eigene Programme, die sich häufig ändern. Bei vielen gilt: erst beantragen, dann beauftragen. PV-Anlage, Ladepunkte und Lademanagement sind drei Baustellen, wenn man sie einzeln angeht. Mehr Ampere plant sie als ein System, abgestimmt auf Standort und Fuhrpark. Wie das in Ihrem Betrieb aussehen kann, besprechen wir gern persönlich.

Direkter Draht zu Ihrer PV-Lösung
Persönlich für Sie da – kompetent und verlässlich.
- Felix Tiggeler – Geschäftskundenbetreuer
- Telefon – 0941 69099532
Wer ist Mehr-Ampere?
Wir sind eine hundertprozentige Tochter von E.ON.
Mehr Ampere bietet die nötige Verlässlichkeit für die eigene Stromproduktion mit dem Besten aus zwei Welten. Denn wir verbinden den persönlichen Service des regionalen Spezialisten und die Sicherheit eines der weltweit größten Energiekonzerne: E.ON.