
EEG-Novelle 2027: Warum Hausbesitzer noch 2026 handeln sollten
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt, wie Strom aus PV-Anlagen vergütet wird. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur EEG-Novelle 2027 beschlossen. Ziel: Photovoltaik soll stärker in den Strommarkt eingebunden werden.
Für neue Anlagen ab 2027 soll die langfristige feste Einspeisevergütung entfallen. Kleinere Anlagen sollen zunächst eine Übergangsvergütung von bis zu 36 Monaten erhalten. Danach würde die Direktvermarktung zum Regelfall: Der Strom wird nicht mehr zu einem festen Satz vergütet, sondern zu wechselnden Marktpreisen verkauft. Der Entwurf ist noch nicht final verabschiedet. Parlamentarische Beratungen und die Prüfung durch die EU-Kommission stehen noch aus.
Das erwartet dich im Beitrag:
Warum das mehr ist als ein Förderdetail
Ob feste Vergütung oder Direktvermarktung: Am Ende entscheidet nicht das Modell allein, sondern wie gut Erzeugung, Speicherung und Verbrauch aufeinander abgestimmt sind. Eine Anlage, die nur Module aufs Dach bringt, war wirtschaftlich, solange die Vergütung verlässlich war.
Genau diese Verlässlichkeit verschiebt sich mit der Novelle. Wer künftig zwischen beiden Wegen wechseln will oder muss, braucht ein System, das mit beiden umgehen kann. Nicht nur mit einem.
Was bedeutet das?
2026: Vergütung für 20 Jahre möglich
Bei einer Inbetriebnahme noch im Jahr 2026 kann nach aktueller Rechtslage die bestehende EEG-Vergütung für 20 Jahre gesichert werden – das Jahr der Inbetriebnahme zählt dabei zusätzlich mit.
Erst sichern, dann in Ruhe entscheiden
Wer noch 2026 in Betrieb nimmt, kann sich die langfristige Vergütung sichern. Ein späterer Wechsel in die Direktvermarktung bleibt grundsätzlich möglich, wenn diese wirtschaftlich attraktiver erscheint.
Ab 2027 weniger Wahlfreiheit geplant
Für Neuanlagen soll die langfristige feste Vergütung entfallen. Damit bliebe künftig weniger Spielraum zwischen fester Vergütung und marktorientierter Direktvermarktung.
Ein System für beide Wege
Der Mehr Ampere Energy Hub ist darauf ausgelegt, Erzeugung, Speicherung und Verbrauch aufeinander abzustimmen – unabhängig davon, für welches Vergütungsmodell man sich am Ende entscheidet.
Zusammengefasst: Wer die PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die bestehende Vergütung für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr – und behält die Wahl zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung über die gesamte Laufzeit.
Ein späterer Wechsel in die Direktvermarktung bleibt möglich, sobald er wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Unabhängig davon, für welches Modell man sich am Ende entscheidet, sorgt der Mehr Ampere Energy Hub dafür, dass Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Anfang an aufeinander abgestimmt sind.

Was ist jetzt zu beachten?
Wer ohnehin eine PV-Anlage plant, sollte eine Inbetriebnahme noch 2026 anstreben. So bleibt der größere Entscheidungsspielraum erhalten: Die 20-jährige Vergütung kann gesichert werden, und die Wahl zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung kann über die gesamte Förderdauer offengehalten werden.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidet darüber, welche Optionen später überhaupt noch zur Wahl stehen. Genauso wichtig ist dabei die Wahl des Systems: Nicht jede Anlage lässt sich später ohne Weiteres auf Direktvermarktung umstellen. Wer schon jetzt auf ein System setzt, das sich fernsteuern und an die Schnittstellen eines Direktvermarkters anbinden lässt, hält sich diese Option offen – ganz ohne spätere Nachrüstung.

Häufig gestellte Fragen
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