
§ 9 EEG 2025: Steuerbarkeit & 60 %-Einspeisebegrenzung für Photovoltaik-Anlagen
An sonnigen Mittagsstunden entstehen Einspeisespitzen: Viele Anlagen speisen gleichzeitig viel PV-Strom ein, während der Verbrauch schwankt. Das führt lokal zu Netzengpässen und insgesamt zu teuren Überschüssen. § 9 EEG 2025 setzt hier an: Seit 25.02.2025 sorgt die Steuerbarkeit der PV-Anlage und zeitweise Einspeisebegrenzung dafür, dass Strom sicher verteilt und möglichst vor Ort genutzt wird.

Durch die wachsende Zahl dezentraler Photovoltaik-Anlagen können regionale Netzabschnitte zeitweise überlastet sein. Müssen PV-Überschüsse als Stromexport ins Ausland abgegeben werden, entstehen volkswirtschaftliche Mehrkosten (z. B. Redispatch, Ausgleichsenergie) und teils negative Börsenstrompreise – am Ende erhöhen sich die Netzentgelte für alle.
Eine intelligente Einspeisesteuerung reduziert teure Stromexporte und erhöht den regionalen Eigenverbrauch. Die Fernsteuerbarkeit deiner PV-Anlage ermöglicht es dem Netzbetreiber, kurzfristig die Einspeisung zu reduzieren und so Netzstabilität zu gewährleisten.

Warum ist § 9 EEG für Hausbesitzer im Eigenheim wichtig?
§ 9 EEG regelt die technische Steuerbarkeit von Photovoltaik-Anlagen. Das betrifft vor allem die Frage, wie deine PV-Anlage ferngesteuert werden darf und welche Obergrenzen es für die Einspeisung gibt. Gerade wenn du eine neue Anlage planst, lohnt es sich, die Regeln zu kennen – denn sie bestimmen, wie viel Strom du im Eigenverbrauch selbst nutzen kannst und wie viel du ins öffentliche Netz einspeisen darfst.
§ 9 EEG im Überblick: Steuerbarkeit & 60 %-Einspeisebegrenzung
Damit du zukunftssicher planen kannst: Die Punkte unten zeigen, wie § 9 EEG die Steuerbarkeit deiner PV-Anlage regelt und wann die 60 %-Einspeisebegrenzung greift – dein Eigenverbrauch bleibt frei.
Steuerbarkeit der PV-Anlage: Fernsteuerbarkeit & technischer Zustand
Wenn deine PV-Anlage ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, musst du sie so ausrüsten, dass der Netzbetreiber die Einspeisung ferngesteuert reduzieren oder abschalten kann – das nennt man Steuerbarkeit nach § 9 EEG. Ausgenommen sind Balkonkraftwerke bis 2 kWp und 800 W Wechselrichterleistung.
Übergangsregelung: 60 % Einspeisebegrenzung bis aktive Steuerbarkeit
Bis zur aktiven Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber gilt für neue PV-Anlagen unter 100 kWp eine temporäre 60 %-Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG. Die Begrenzung entfällt, sobald dein intelligentes Messsystem (iMSys/Smart Meter) inklusive Steuerbox eingebaut, angebunden und vom Netzbetreiber erfolgreich getestet wurde. Praktisch heißt das: Du speist vorübergehend max. 60 % der installierten Leistung ins Netz ein – dein Eigenverbrauch bleibt uneingeschränkt.
Was bedeutet Einspeisebegrenzung?
„Einspeisebegrenzung“ heißt: Dein Wechselrichter drosselt bei Bedarf aussschließlich die Netzeinspeisung am Netzverknüpfungspunkt, nicht deinen Eigenverbrauch. Seit 25.02.2025 betrifft die Regelung nach § 9 EEG ausschließlich die öffentliche Netzeinspeisung; das Laden von Batteriespeichern oder E-Autos bleibt uneingeschränkt. Mit Einspeisemanagement und einem Home-Energiemanagementsystem (HEMS) nutzt du mehr PV-Strom selbst und umgehst die temporäre 60 %-Einspeisebegrenzung bestmöglich.
Pflichten nach Leistungsklassen
§ 9 EEG legt je nach Leistungsklasse klare Pflichten für PV-Anlagen fest. Von der anlagenseitigen Steuerbarkeit (iMSys) bis zur temporären 60 %-Einspeisebegrenzung für Anlagen < 100 kW; betroffen ist nur die Netzeinspeisung, dein Eigenverbrauch bleibt frei.
ANLAGEN < 25 KWP:
Vorübergehend ebenfalls 60 %-Einspeisebegrenzung, bis iMSys und Steuerung angebunden und getestet sind. Batteriespeicher und PV-Überschussladen an der Wallbox bleiben frei und helfen, PV-Strom vor Ort zu nutzen.
ANLAGEN 25 KWP BIS 100 KWP:
Bis zum Einbau eines iMSys ist eine technische Steuerbarkeit (z.B. Rundsteuer-empfänger/Steuerbox) Pflicht. Für vergütete Anlagen gilt zusätzlich die temporäre 60 %-Einspeisebegrenzung – betroffen ist nur die Netzeinspeisung, nicht dein Eigenverbrauch.
ANLAGEN ≥ 100 KWP:
Von Beginn an fernsteuerbar auszuführen (§ 9 EEG). Der Netzbetreiber kann die Netzeinspeisung bei Bedarf stufenweise bis auf 0 % reduzieren (Einspeisemanagement).

Chancen & Pflichten für Eigenheimbesitzer
Die Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG betrifft ausschließlich die Netzeinspeisung. Mehr Eigenverbrauch reduziert Abregelungen und verbessert die Wirtschaftlichkeit.
Eigenverbrauch bleibt frei:
Die Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG betrifft ausschließlich die Netzeinspeisung – mehr Eigenverbrauch reduziert Abregelungen und verbessert die Wirtschaftlichkeit.
Steuerbarkeit umsetzen:
Bei Neuinstallationen ab dem 25.02.2025 muss die Steuerbarkeit der PV-Anlage anlagenseitig vorhanden sein.
Temporäre 60 %-Grenze:
Für PV-Anlagen < 100 kW ohne aktives Smart Meter gilt vorübergehend eine 60 %-Einspeisebegrenzung. Mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox reduzierst du die Netzeinspeisung – die Begrenzung greift seltener.
3 Praxis-Tipps zu Planung, Steuerung & Eigenverbrauch

1. Planung & Größe
Lass dich von unseren Fachberatern beraten, welche Leistungsklasse zu deinem Verbrauchsprofil passt. PV-Anlagen bis 25 kW sind für die meisten Einfamilienhäuser ideal und lassen sich nach § 9 EEG unkompliziert steuern. Tipp: Plane Batteriespeicher/Wallbox gleich mit, das steigert den Eigenverbrauch und reduziert die Netzeinspeisung.
2. Smart Meter & Steuerung
Investiere frühzeitig in ein iMSys und ein HEMS. Damit erfüllst du die Steuerbarkeit nach § 9 EEG; die 60 %-Einspeisebegrenzung entfällt bei dir, sobald der Netzbetreiber den Test erfolgreich abgeschlossen hat.
3. Eigenverbrauch optimieren
Mit Batteriespeicher und Energiemanagement nutzt du mehr PV-Strom selbst und reduzierst die Einspeiseleistung.
Fazit
Dein Weg zu einer zukunftssicheren Solaranlage § 9 EEG sorgt dafür, dass PV-Anlagen flexibel und fernsteuerbar sind und so das Stromnetz stabil bleibt. Für dich bedeutet das: Eine zeitlich begrenzte 60 %-Regel und – sobald möglich – eine dynamische Steuerung deiner Anlage.
Mit iMSys/Smart Meter und einem HEMS erfüllst du die Vorgaben, maximierst deinen Eigenverbrauch und steigerst deine Unabhängigkeit. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Nutze deine eigene Energie optimal – Mehr Ampere unterstützt dich gern auf dem Weg zu einer sicheren, unabhängigen Stromversorgung in ganz Bayern.
Häufige gestellte Fragen zu § 9 EEG
1. Muss meine Anlage steuerbar sein?
Ja. Für neue PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025 ist Steuerbarkeit nach § 9 EEG Pflicht (Ausnahme: Balkonkraftwerke ≤ 2 kWp/800 W). Erforderlich ist eine Fernwirkmöglichkeit für den Netzbetreiber (z. B. iMSys + Steuerbox). Planungstipp: Platz/Kommunikation im Zählerschrank früh mitdenken.
2. Was bedeutet die 60 %-Einspeisebegrenzung für mich?
Übergangsregel für Anlagen < 100 kW, bis die Steuerbarkeit aktiv ist: Am Netzanschlusspunkt dürfen max. 60 % der kWp eingespeist werden (z. B. 12 kWp → 7,2 kWh). Nicht betroffen: Eigenverbrauch, Heimspeicher, E-Auto-Laden. Nach erfolgreichem Test entfällt die starre Begrenzung. Tipp: Mittags Lasten (Warmwasser/Wärmepumpe, Wallbox) legen.
3. Wie lange gilt die 60 %-Einspeisebegrenzung?
Bis der Netzbetreiber deine Steuerbarkeit (iMSys + Steuerbox) prüft und freigibt. Dauer hängt von Einbau/Terminen und Bearbeitungszeit ab. Tipp: iMSys/Steuerung früh installieren und Unterlagen parat halten.
4. Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Ja – ein Batteriespeicher erhöht deine Eigenverbrauchsquote und deinen Autarkiegrad und sorgt dafür, dass die 60 %-Grenze seltener greift.

Nächster Schritt: Mit unseren Fachberatern § 9 EEG sicher umsetzen
Kostenlose Erstberatung vor Ort
Unsere Fachberater in Regensburg/München erklären dir einfach und verständlich, was § 9 EEG für dein Dach bedeutet – von Steuerbarkeit bis 60 %-Einspeisebegrenzung. Wir zeigen dir, welche Pflichten du erfüllen musst und welche Chancen (mehr Eigenverbrauch, bessere Wirtschaftlichkeit) sich daraus ergeben.
Was wir für dich übernehmen:
- Aufklärung & Planung: Dachdatencheck (Ausrichtung, Neigung, Verschattung) und Auslegung deiner PV-Anlage komplett zukunftssicher im Sinne von § 9 EEG.
- Eigenverbrauchs-Strategie: Sinnvolle Lastverschiebung (z. B. Wärmepumpe, Wallbox, Haushaltsgeräte) und ggf. Speicher-Dimensionierung, damit die 60 %-Begrenzung seltener greift.
- Steuerbarkeit in der Praxis: Abstimmung zu iMSys/Smart Meter und Steuerung mit Netz-/Messstellenbetreiber. Wir begleiten die Umsetzung und sorgen für saubere Tests/Abnahmen.
- Formalitäten & Fristen: Unterstützung bei Netzanschluss, Anmeldung, Dokumentation – damit alles fristgerecht und regelkonform läuft.
- Regional erreichbar: Wir sind vor Ort in Regensburg, München & ganz Bayern mit kurzen Wegen und persönlichen Terminen.
Quellen:
- Gesetze im Internet – EEG § 9 (Steuerung der Einspeiseleistung)
- Clearingstelle EEG|KWKG – 70 %-Regel / neue 60 %-Regel (Häufige Rechtsfrage & Hinweise)
- Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / iMSys Überblick
- Verbraucherzentrale – EEG 2023/24: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt (Stand 08.08.2025)
Wer ist Mehr-Ampere?
Wir sind eine hundertprozentige Tochter von E.ON.
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