
§ 14a EnWG: Neue Regeln für Steuerbare Verbraucher wie HeimSpeicher, Wallbox oder Wärmepumpe
Unser Energiebedarf steigt – durch Wärmepumpen, E-Autos und Stromspeicher. Gleichzeitig wird die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien immer dynamischer. Damit das Netz stabil bleibt, muss der Gesetzgeber neue Regularien erlassen. Diese bringen Herausforderungen – und eröffnen gleichzeitig neue Spielräume für mehr Effizienz, Unabhängigkeit und finanzielle Vorteile.

14a EnWG einfach erklärt
Seit Januar 2024 gilt gem. § 14a EnWG eine neue Regelung für neu installierte, leistungsstarke Stromverbraucher wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Heimspeicher ab 4,2 kW. Diese müssen steuerbar sein, um bei Bedarf zur Stabilisierung des Stromnetzes beizutragen. Die technische Umsetzung erfolgt über intelligente Messsysteme, das HEMS und Steuerboxen. Im Gegenzug profitieren Betreiber von finanziellen Vorteilen wie reduzierten oder zeitvariablen Netzentgelten.
Vorteile der neuen Rahmenbedingungen
§ 14a EnWG macht das Stromnetz fit für die Zukunft: Der Verbrauch muss flexibler und gezielter gesteuert werden, um Lastspitzen abzufangen. Dafür wird der flächendeckende Einsatz intelligenter Messsysteme (iMSys) gesetzlich vorangetrieben.
Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten als Ausgleich ein reduziertes Netzentgelt – entweder pauschal oder ab 2025 über zeitvariable Tarife, die Strombezug zu netzdienlich Zeiten finanziell belohnen.
Handlungsbedarf für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Anhand der folgenden Punkte lässt sich prüfen, ob eine Anlage unter die Regelungen des § 14a EnWG fällt und welche Schritte zur Inanspruchnahme der Netzentgeltreduktion nötig sind.
Betroffenheit der
Anlage klären
Wurde die Anlage (Wallbox, Wärmepumpe, Klimagerät, Heimspeicher) nach dem 01.01.2024 installiert? Liegt die elektrische Leistung der Anlage über 4,2 kW?
Umsetzung für den Anspruch auf Netzentgelt-Reduktion
Wurde die Steuerbarkeit durch einen Elektrofachbetrieb nach den geltenden Anforderungen eingerichtet?
Verbraucher als steuerbarer angemeldeter Verbraucher
Nur wenn der Verbraucher als SteuVE angemeldet ist, profitierst du von den Netzendgeltreduktionen.
Sind die Kriterien unter Punkt 1 erfüllt, muss die Anlage steuerbar sein. Werden zusätzlich die Schritte unter Punkt 2 befolgt, besteht der Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Die Voraussetzung dafür ist lediglich die hergestellte Steuerbarkeit aufseiten der Kundenanlage.
Smarte Steuerung: Technik, die mitdenkt
Um die neuen gesetzlichen Anforderungen optimal zu erfüllen und gleichzeitig das volle Potenzial der Energie zu nutzen, ist ein intelligentes Zusammenspiel verschiedener Komponenten entscheidend.
Intelligentes Messsystem (iMSys): Die Basis für effiziente Energienutzung und Netzintegration
Im Rahmen von § 14a EnWG kommt dem iMSys eine zentrale Doppelfunktion zu: Es ist die technische Grundlage für die netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und zugleich der Schlüssel zur Nutzung finanzieller Anreize in Form von zeitvariablen Netzentgelten.
Das System misst den Verbrauch präzise und zeitbezogen und ermöglicht dem Netzbetreiber dadurch zeitvariable Preise zu berechnen und den geringstmöglichen Steuerbedarf zu ermitteln. Es besteht aus zwei wesentlichen Komponenten:
Moderne Messeinrichtung (mMe)
erfasst den Stromverbrauch präzise, zeigt den aktuellen Zählerstand an und bildet die Grundlage für eine transparente und exakte Abrechnung.
Smart Meter Gateway (SMGW)
für die sichere Kommunikation und Datenübertragung der Messdaten.

Alle Verbrauchsdaten sind geschützt:
Das Smart Meter Gateway ist nach höchsten Sicherheitsstandards zertifiziert und stellt sicher, dass die Verbrauchsdaten nur verschlüsselt und ausschließlich für gesetzlich erlaubte Zwecke weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Standards.
FNN-Steuerbox: Schnittstelle zur Netzsteuerung
Die FNN-Steuerbox dient als Bindeglied zwischen Netzbetreibern und der eigenen Anlage. Dieses Zusatzmodul zum iMSys, erlaubt es den Netzbetreibern über das SMGW Steuerbefehle an die Kundenanlage zu senden.
HEMS – Home Energy Management System: Steuerung des Energiehaushalts
Das HEMS ist der intelligente Energie-Koordinator für Zuhause. Es sorgt dafür, dass PV-Anlage, Heimspeicher, Wallbox und Wärmepumpe intelligent zusammenarbeiten. Mit dem Ziel, den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu maximieren, die Stromkosten zu senken und den Netzbezug zu optimieren – automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand für den Nutzer.
4 Vorteile für den Verbraucher
1. Voller Komfort, keine Einschränkungen
Um einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen, kann der Netzbetreiber die Leistung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise Wärmepumpen oder privater Ladestationen, reduzieren. Die Ansteuerung erfolgt dabei nicht pro Verbraucher, sondern für das Gesamtsystem. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die verfügbare Leistung und die selbsterzeugte Energie möglichst intelligent genutzt werden. Der übrige Stromverbrauch im Haushalt bleibt davon unberührt.
3. Maximale Unabhängigkeit:
Selbst erzeugter Strom wird dort eingesetzt, wo er am meisten bringt: Im eigenen Haushalt. Das reduziert die Bezugskosten und steigert die Unabhängigkeit im Netz.
2. Bis zu 190 Euro jährlich sparen
Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern erhalten einen pauschalen Rabatt auf ihre Netzentgelte (die Höhe legt der jeweilige Netzbetreiber fest). Dieser Rabatt wird im Rahmen von Modul 1 gewährt und setzt zwei Dinge voraus: Die Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber muss technisch an der Anlage eingerichtet sein und der Verbraucher darf keinen eigenen Zähler haben, sondern wird gemeinsam mit dem Haushaltsstrom über einen Zähler erfasst (Einzähler- oder Kaskadenschaltung).
4. Variable Netzentgelte clever nutzen
Ab April 2025 gelten variable Netzentgelte. Strom ist günstiger, wenn das Netz wenig belastet ist. HEMS und iMSys erkennen diese Zeiten automatisch und passen den Verbrauch entsprechend an.

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Häufige gestellte Fragen
Was gilt für Bestandsanlagen?
Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, haben Bestandsschutz. Eine freiwillige Teilnahme an der neuen Regelung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.
Wie erfolgt die Steuerung durch den Netzbetreiber?
Um einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen, kann der Netzbetreiber die Leistung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise Wärmepumpen oder private Ladestationen, auf 4,2 kW reduzieren.
Die Steuerung bezieht sich nicht auf einzelne Geräte, sondern auf das gesamte Energiesystem. So wird sichergestellt, dass sowohl die verfügbare Leistung als auch die selbst erzeugte Energie optimal eingesetzt werden. Der restliche Stromverbrauch im Haushalt wird dadurch nicht beeinflusst.
Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten vor:
- Private Ladeeinrichtungen (z. B. Wallboxen)
- Wärmepumpen
- Heimspeicher
- Klimageräte
Diese müssen, wenn nach dem 1. Januar 2024 installiert, steuerbar sein, sofern ihre elektrische Anschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt.
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