Strom günstiger laden & heizen? Diese neue Pflicht bringt Dir echte Vorteile
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§ 14a EnWG: Neue Regeln für Steuerbare Verbraucher wie HeimSpeicher, Wallbox oder Wärmepumpe

§ 14a EnWG: Förrderung & Netzentgelte

14a EnWG einfach erklärt

Seit Januar 2024 gilt gem. § 14a EnWG eine neue Regelung für neu installierte, leistungsstarke Stromverbraucher wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Heimspeicher ab 4,2 kW. Diese müssen steuerbar sein, um bei Bedarf zur Stabilisierung des Stromnetzes beizutragen. Die technische Umsetzung erfolgt über intelligente Messsysteme, das HEMS und Steuerboxen. Im Gegenzug profitieren Betreiber von finanziellen Vorteilen wie reduzierten oder zeitvariablen Netzentgelten.

Vorteile der neuen Rahmenbedingungen

Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten als Ausgleich ein reduziertes Netzentgelt – entweder pauschal oder ab 2025 über zeitvariable Tarife, die Strombezug zu netzdienlich Zeiten finanziell belohnen.

Handlungsbedarf für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Anhand der folgenden Punkte lässt sich prüfen, ob eine Anlage unter die Regelungen des § 14a EnWG fällt und welche Schritte zur Inanspruchnahme der Netzentgeltreduktion nötig sind.

Wurde die Anlage (Wallbox, Wärmepumpe, Klimagerät, Heimspeicher) nach dem 01.01.2024 installiert? Liegt die elektrische Leistung der Anlage über 4,2 kW?

Wurde die Steuerbarkeit durch einen Elektrofachbetrieb nach den geltenden Anforderungen eingerichtet?

Nur wenn der Verbraucher als SteuVE angemeldet ist, profitierst du von den Netzendgeltreduktionen.

Sind die Kriterien unter Punkt 1 erfüllt, muss die Anlage steuerbar sein. Werden zusätzlich die Schritte unter Punkt 2 befolgt, besteht der Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Die Voraussetzung dafür ist lediglich die hergestellte Steuerbarkeit aufseiten der Kundenanlage.

Smarte Steuerung: Technik, die mitdenkt

Intelligentes Messsystem (iMSys): Die Basis für effiziente Energienutzung und Netzintegration

Im Rahmen von § 14a EnWG kommt dem iMSys eine zentrale Doppelfunktion zu: Es ist die technische Grundlage für die netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und zugleich der Schlüssel zur Nutzung finanzieller Anreize in Form von zeitvariablen Netzentgelten.

Das System misst den Verbrauch präzise und zeitbezogen und ermöglicht dem Netzbetreiber dadurch zeitvariable Preise zu berechnen und den geringstmöglichen Steuerbedarf zu ermitteln. Es besteht aus zwei wesentlichen Komponenten:

erfasst den Stromverbrauch präzise, zeigt den aktuellen Zählerstand an und bildet die Grundlage für eine transparente und exakte Abrechnung.

für die sichere Kommunikation und Datenübertragung der Messdaten.

Alle Verbrauchsdaten sind geschützt:

Das Smart Meter Gateway ist nach höchsten Sicherheitsstandards zertifiziert und stellt sicher, dass die Verbrauchsdaten nur verschlüsselt und ausschließlich für gesetzlich erlaubte Zwecke weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Standards.

FNN-Steuerbox: Schnittstelle zur Netzsteuerung

Die FNN-Steuerbox dient als Bindeglied zwischen Netzbetreibern und der eigenen Anlage. Dieses Zusatzmodul zum iMSys, erlaubt es den Netzbetreibern über das SMGW Steuerbefehle an die Kundenanlage zu senden. 

HEMS – Home Energy Management System: Steuerung des Energiehaushalts

Das HEMS ist der intelligente Energie-Koordinator für Zuhause. Es sorgt dafür, dass PV-Anlage, Heimspeicher, Wallbox und Wärmepumpe intelligent zusammenarbeiten. Mit dem Ziel, den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu maximieren, die Stromkosten zu senken und den Netzbezug zu optimieren – automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand für den Nutzer. 

4 Vorteile für den Verbraucher

1. Voller Komfort, keine Einschränkungen

Um einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen, kann der Netzbetreiber die Leistung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise Wärmepumpen oder privater Ladestationen, reduzieren. Die Ansteuerung erfolgt dabei nicht pro Verbraucher, sondern für das Gesamtsystem. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die verfügbare Leistung und die selbsterzeugte Energie möglichst intelligent genutzt werden. Der übrige Stromverbrauch im Haushalt bleibt davon unberührt.

3. Maximale Unabhängigkeit:

Selbst erzeugter Strom wird dort eingesetzt, wo er am meisten bringt: Im eigenen Haushalt. Das reduziert die Bezugskosten und steigert die Unabhängigkeit im Netz

2. Bis zu 190 Euro jährlich sparen 

Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern erhalten einen pauschalen Rabatt auf ihre Netzentgelte (die Höhe legt der jeweilige Netzbetreiber fest). Dieser Rabatt wird im Rahmen von Modul 1 gewährt und setzt zwei Dinge voraus: Die Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber muss technisch an der Anlage eingerichtet sein und der Verbraucher darf keinen eigenen Zähler haben, sondern wird gemeinsam mit dem Haushaltsstrom über einen Zähler erfasst (Einzähler- oder Kaskadenschaltung). 

4. Variable Netzentgelte clever nutzen

Ab April 2025 gelten variable Netzentgelte. Strom ist günstiger, wenn das Netz wenig belastet ist. HEMS und iMSys erkennen diese Zeiten automatisch und passen den Verbrauch entsprechend an.

Der Mehr Ampere Energy-Hub – alles aus einer Hand

Der Energy-Hub vereint alle relevanten Komponenten zu einem ganzheitlichen Energiesystem:

passgenaue Photovoltaik-Module und leistungsstarker Wechselrichter

Heimspeicher für maximale Autarkie

HEMS mit Wallbox und Wärmepumpenanbindung 

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14a EnWG: PV-Anlage mit maximalem Nutzen

Mit § 14a EnWG beginnt eine neue Ära der Energienutzung – gesetzlich angestoßen, technisch ausgereift und wirtschaftlich lohnend. Der Mehr Ampere Energy-Hub macht diese Chancen greifbar: für Haushalte, die heute schon an morgen denken.

Häufige gestellte Fragen

Was gilt für Bestandsanlagen?

Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, haben Bestandsschutz. Eine freiwillige Teilnahme an der neuen Regelung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Wie erfolgt die Steuerung durch den Netzbetreiber? 

Um einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen, kann der Netzbetreiber die Leistung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise Wärmepumpen oder private Ladestationen, auf 4,2 kW reduzieren.
Die Steuerung bezieht sich nicht auf einzelne Geräte, sondern auf das gesamte Energiesystem. So wird sichergestellt, dass sowohl die verfügbare Leistung als auch die selbst erzeugte Energie optimal eingesetzt werden. Der restliche Stromverbrauch im Haushalt wird dadurch nicht beeinflusst.

Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten vor:

  • Private Ladeeinrichtungen (z. B. Wallboxen)
  • Wärmepumpen
  • Heimspeicher
  • Klimageräte

Diese müssen, wenn nach dem 1. Januar 2024 installiert, steuerbar sein, sofern ihre elektrische Anschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt.

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